Wohnungsgeber bestimmen
Die Bestätigung stellt der Vermieter, die beauftragte Hausverwaltung oder eine andere beauftragte Person aus.
Service · Vermieter
Wer eine Wohnung vermietet, muss den Einzug nach § 19 Bundesmeldegesetz bestätigen. Hier finden Sie Frist, Pflichtangaben und die offiziellen Formulare für Frankfurt und Offenbach kompakt zusammengefasst.
Die Bestätigung stellt der Vermieter, die beauftragte Hausverwaltung oder eine andere beauftragte Person aus.
Die Wohnungsgeberbestätigung ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug auszustellen.
Wohnungsgeber, Vorgang, Einzugsdatum, Wohnungsanschrift und alle meldepflichtigen Personen müssen vollständig angegeben sein.
Unvollständige Angaben, ein falsches Einzugsdatum oder eine verspätete Ausstellung können die Anmeldung verzögern.
Ihre Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie über das VIMA-Kundenportal. Bis dahin schreiben Sie uns mit Wohnungsadresse und Einzugsdatum ankontakt@vima-hausverwaltung.de – Sie erhalten die Bestätigung in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.
E-Mail schreibenNutzen Sie das offizielle Formular der zuständigen Kommune.
Mieter anderer Vermieter wenden sich bitte an ihren Vermieter.
Informieren Sie sich über unsere Mietverwaltung oder die Sondereigentumsverwaltung.