Service · Vermieter

    Wohnungsgeberbestätigung: Was Vermieter wissen müssen

    Wer eine Wohnung vermietet, muss den Einzug nach § 19 Bundesmeldegesetz bestätigen. Hier finden Sie Frist, Pflichtangaben und die offiziellen Formulare für Frankfurt und Offenbach kompakt zusammengefasst.

    Innerhalb von zwei Wochen Pflichtangaben nach § 19 BMG Bußgeld bis 1.000 €

    Pflichten des Wohnungsgebers

    Wohnungsgeber bestimmen

    Die Bestätigung stellt der Vermieter, die beauftragte Hausverwaltung oder eine andere beauftragte Person aus.

    Frist einhalten

    Die Wohnungsgeberbestätigung ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug auszustellen.

    Pflichtangaben prüfen

    Wohnungsgeber, Vorgang, Einzugsdatum, Wohnungsanschrift und alle meldepflichtigen Personen müssen vollständig angegeben sein.

    Fehler vermeiden

    Unvollständige Angaben, ein falsches Einzugsdatum oder eine verspätete Ausstellung können die Anmeldung verzögern.

    Sie wohnen in einem von VIMA verwalteten Objekt?

    Ihre Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie über das VIMA-Kundenportal. Bis dahin schreiben Sie uns mit Wohnungsadresse und Einzugsdatum ankontakt@vima-hausverwaltung.de – Sie erhalten die Bestätigung in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.

    E-Mail schreiben

    Sie sind Vermieter und müssen eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen?

    Nutzen Sie das offizielle Formular der zuständigen Kommune.

    Mieter anderer Vermieter wenden sich bitte an ihren Vermieter.

    Häufige Fragen zur Wohnungsgeberbestätigung

    Wer ist Wohnungsgeber?
    Wohnungsgeber ist, wer die Wohnung tatsächlich zur Nutzung überlässt. Das kann der Vermieter, eine beauftragte Hausverwaltung oder eine andere beauftragte Person sein.
    Bis wann muss die Wohnungsgeberbestätigung ausgestellt werden?
    Der Wohnungsgeber muss die Bestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ausstellen.
    Welche Angaben muss die Bestätigung enthalten?
    Erforderlich sind Name und Anschrift des Wohnungsgebers, die Art des Vorgangs, das Einzugsdatum, die vollständige Anschrift der Wohnung sowie die Namen aller meldepflichtigen Personen.
    Welche Folgen kann eine fehlende Bestätigung haben?
    Ohne Wohnungsgeberbestätigung kann das Bürgeramt die Anmeldung ablehnen. Bei verspäteter Anmeldung droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
    Wird die Bestätigung auch beim Auszug benötigt?
    Nur, wenn die Person aus Deutschland wegzieht oder keine neue Wohnung im Inland bezieht. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Bestätigung des neuen Wohnungsgebers.

    Sie möchten sich um solche Vermieterpflichten nicht mehr selbst kümmern?

    Informieren Sie sich über unsere Mietverwaltung oder die Sondereigentumsverwaltung.