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    KOSTENLOSES ERSTGESPRÄCH · 15 MINUTEN

    Hausverwaltung wechseln – geordnet und ohne Reibungsverluste

    Vor einem Wechsel stehen für jede Eigentümergemeinschaft andere Fragen: Was gilt für die aktuelle Bestellung? Welche Unterlagen liegen vor? Und wann kann die neue Verwaltung beginnen? Wir klären die Ausgangslage und planen die Übernahme gemeinsam mit Ihnen.

    Kostenloses Erstgespräch

    Sprechen wir über Ihren Wechsel

    In einem kostenfreien 15-minütigen Erstgespräch klären wir Ihre Ausgangslage, die Fristen in Ihrem Verwaltervertrag und die nächsten Schritte – unverbindlich und ohne Vorbereitung.

    Erstgespräch buchen

    Kostenlos und unverbindlich. Die Buchung erfolgt über unseren Terminkalender (HubSpot).

    Sie wissen schon, dass Sie wechseln wollen? Fordern Sie direkt ein Angebot an.

    Angebot anfordern

    Was VIMA für die Übernahme vorbereitet

    VIMA ist die digitale Hausverwaltung für Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet. Wir bereiten Beschluss und Übergabe vor und stimmen die Übernahme ab Ihrer Bestellung direkt mit der bisherigen Verwaltung ab. Unser Ziel: Die wichtigsten Unterlagen sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe digital erfasst.

    2 Werktage
    Ziel-Bearbeitungszeit

    Für Anliegen, nachvollziehbar im Eigentümerportal.

    Digital
    Transparent

    Konten, Belege und Beschlüsse jederzeit einsehbar.

    90 Tage
    Übernahmeplan

    Fester Plan vom ersten Tag bis zum ersten Bericht an den Beirat.

    15-Minuten Erstgespräch

    Möchten Sie Ihre konkrete Situation lieber direkt besprechen? Buchen Sie ein kostenfreies, unverbindliches 15-minütiges Erstgespräch mit uns oder mit unserem Team.

    Termin vereinbaren
    Ablauf

    Von der Anfrage bis zur digitalen Übernahme

    1. 1

      Erstgespräch

      Wir besprechen Objekt, Vertragslage und Fristen – unverbindlich.

    2. 2

      Angebot

      Auf Basis Ihrer Unterlagen erhalten Sie ein schriftliches Angebot, in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

    3. 3

      Beschluss vorbereiten

      Wir liefern Formulierungen für Tagesordnung und Beschlussvorschläge zu Abberufung und Bestellung.

    4. 4

      Versammlung und Bestellung

      Die Gemeinschaft beschließt; auf Wunsch stellen wir uns in der Versammlung vor.

    5. 5

      Übergabe von Unterlagen und Konten

      Ab der Bestellung stimmen wir die Übergabe direkt mit der bisherigen Verwaltung ab und erfassen alles digital.

    6. 6

      Die ersten 90 Tage

      Unser Übernahmeplan führt bis zum ersten Bericht an den Beirat; Anliegen bearbeiten wir mit einer Ziel-Bearbeitungszeit von zwei Werktagen.

    Möglichkeiten

    Was bei Bestellung und Vertrag zu prüfen ist

    Seit der WEG-Reform kann die Gemeinschaft den Verwalter jederzeit abberufen (§ 26 Abs. 3 WEG). Der Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate nach der Abberufung.

    01

    Abberufung mit Kündigung

    Die Versammlung beschließt die Abberufung; der Vertrag wird gekündigt oder endet spätestens nach sechs Monaten.

    Zur Einordnung: Wenn die Gemeinschaft zügig und planbar wechseln möchte.

    02

    Einvernehmliche Aufhebung

    Gemeinschaft und bisherige Verwaltung vereinbaren gemeinsam ein Vertragsende.

    Zur Einordnung: Wenn beide Seiten den Übergang geordnet gestalten wollen.

    03

    Ablauf der Bestellzeit

    Die Bestellung ist befristet – höchstens fünf, bei Erstbestellung höchstens drei Jahre. Die Gemeinschaft bestellt anschließend eine neue Verwaltung.

    Zur Einordnung: Wenn das Ende der Bestellzeit ohnehin absehbar ist.

    04

    Abberufung aus wichtigem Grund

    Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen kann auch der Vertrag außerordentlich gekündigt werden.

    Zur Einordnung: Wenn eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar ist.

    Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Verwaltervertrag und die Beschlüsse Ihrer Gemeinschaft.

    Welcher Weg passt zu Ihrer Gemeinschaft? Wir sehen uns Ihre Situation unverbindlich an.

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    Typische Anlässe

    Woran Gemeinschaften Veränderungsbedarf erkennen

    Anfragen bleiben offen

    Rückfragen von Eigentümern und Beirat werden nicht oder erst nach mehrfacher Erinnerung beantwortet.

    Offene Beschlüsse

    Beschlossene Maßnahmen bleiben liegen oder ihr Bearbeitungsstand ist für den Beirat nicht nachvollziehbar.

    Aufgeschobene Maßnahmen

    Anstehende Arbeiten werden wiederholt vertagt und es fehlt ein klarer Plan für die nächsten Schritte.

    Wir übernehmen auch Bestände von Kolleginnen und Kollegen, die ihre Verwaltung in gute Hände geben möchten – mit einem geordneten Übergang für Eigentümer, Mitarbeitende und Dienstleister.

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