
Vor einem Wechsel stehen für jede Eigentümergemeinschaft andere Fragen: Was gilt für die aktuelle Bestellung? Welche Unterlagen liegen vor? Und wann kann die neue Verwaltung beginnen? Wir klären die Ausgangslage und planen die Übernahme gemeinsam mit Ihnen.
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In einem kostenfreien 15-minütigen Erstgespräch klären wir Ihre Ausgangslage, die Fristen in Ihrem Verwaltervertrag und die nächsten Schritte – unverbindlich und ohne Vorbereitung.
Erstgespräch buchenKostenlos und unverbindlich. Die Buchung erfolgt über unseren Terminkalender (HubSpot).
Sie wissen schon, dass Sie wechseln wollen? Fordern Sie direkt ein Angebot an.
Angebot anfordernVIMA ist die digitale Hausverwaltung für Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet. Wir bereiten Beschluss und Übergabe vor und stimmen die Übernahme ab Ihrer Bestellung direkt mit der bisherigen Verwaltung ab. Unser Ziel: Die wichtigsten Unterlagen sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe digital erfasst.
Für Anliegen, nachvollziehbar im Eigentümerportal.
Konten, Belege und Beschlüsse jederzeit einsehbar.
Fester Plan vom ersten Tag bis zum ersten Bericht an den Beirat.
Möchten Sie Ihre konkrete Situation lieber direkt besprechen? Buchen Sie ein kostenfreies, unverbindliches 15-minütiges Erstgespräch mit uns oder mit unserem Team.
Wir besprechen Objekt, Vertragslage und Fristen – unverbindlich.
Auf Basis Ihrer Unterlagen erhalten Sie ein schriftliches Angebot, in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
Wir liefern Formulierungen für Tagesordnung und Beschlussvorschläge zu Abberufung und Bestellung.
Die Gemeinschaft beschließt; auf Wunsch stellen wir uns in der Versammlung vor.
Ab der Bestellung stimmen wir die Übergabe direkt mit der bisherigen Verwaltung ab und erfassen alles digital.
Unser Übernahmeplan führt bis zum ersten Bericht an den Beirat; Anliegen bearbeiten wir mit einer Ziel-Bearbeitungszeit von zwei Werktagen.
Seit der WEG-Reform kann die Gemeinschaft den Verwalter jederzeit abberufen (§ 26 Abs. 3 WEG). Der Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate nach der Abberufung.
Die Versammlung beschließt die Abberufung; der Vertrag wird gekündigt oder endet spätestens nach sechs Monaten.
Zur Einordnung: Wenn die Gemeinschaft zügig und planbar wechseln möchte.
Gemeinschaft und bisherige Verwaltung vereinbaren gemeinsam ein Vertragsende.
Zur Einordnung: Wenn beide Seiten den Übergang geordnet gestalten wollen.
Die Bestellung ist befristet – höchstens fünf, bei Erstbestellung höchstens drei Jahre. Die Gemeinschaft bestellt anschließend eine neue Verwaltung.
Zur Einordnung: Wenn das Ende der Bestellzeit ohnehin absehbar ist.
Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen kann auch der Vertrag außerordentlich gekündigt werden.
Zur Einordnung: Wenn eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar ist.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Verwaltervertrag und die Beschlüsse Ihrer Gemeinschaft.
Welcher Weg passt zu Ihrer Gemeinschaft? Wir sehen uns Ihre Situation unverbindlich an.
VIMA anfragenRückfragen von Eigentümern und Beirat werden nicht oder erst nach mehrfacher Erinnerung beantwortet.
Beschlossene Maßnahmen bleiben liegen oder ihr Bearbeitungsstand ist für den Beirat nicht nachvollziehbar.
Anstehende Arbeiten werden wiederholt vertagt und es fehlt ein klarer Plan für die nächsten Schritte.
Wir übernehmen auch Bestände von Kolleginnen und Kollegen, die ihre Verwaltung in gute Hände geben möchten – mit einem geordneten Übergang für Eigentümer, Mitarbeitende und Dienstleister.
Non-binding · Reply on working days, usually within two working days · No switching fee